Wieso Sie mehrfach profitieren
Bei zeitlichen Engpässen oder für die dauerhafte Auslagerung spezieller, z. B. personalintensiver Arbeitsbereiche oder Arbeitsschritte sind wir für unsere Kunden ein zuverlässiger Partner.
Ein weiteres Argument: Als gemeinnütziges Unternehmen berechnen wir nur den verminderten Mehrwertsteuersatz.
Darüber hinaus können unsere Kunden durch die Vergabe von Lohnaufträgen an unsere Werkstätten 50% unserer Arbeitsleistungen nach § 223 SGB IX mit der von Ihnen zu zahlenden Ausgleichsabgabe verrechnen.
Ihr greifbarer Mehrwert: Soziales Engagement und Kostenreduzierung.